

TEOSYAL® PureSense Redensity 1 (1x3ml)
70,25 €
TEOSYAL® PureSense Redensity 1 (1x3ml)
ist ein hochwertiger, biorevitalisierender Hyaluronsäure-Komplex zur Prävention und Behandlung frühzeitiger Hautalterungszeichen. Das Präparat des Herstellers Teoxane® wurde speziell zur Verbesserung der Hautqualität in Gesicht, Hals und Dekolleté entwickelt.
Durch die gezielte intradermale Anwendung unterstützt Redensity I die Wiederherstellung von Hautelastizität, Spannkraft und Ausstrahlung. Die spezielle Formulierung kombiniert unvernetzte Hyaluronsäure mit einem dermo-revitalisierenden Wirkstoffkomplex, wodurch die Haut intensiv hydratisiert und in ihrer Struktur nachhaltig gestärkt wird. Das Ergebnis ist ein frischer, ebenmäßigeres und vitaleres Hautbild.
Zusätzlich kann das Produkt zur sanften Korrektur feiner Linien eingesetzt werden, beispielsweise im Bereich von Zornesfalten oder leichten Nasolabialfalten. Die Behandlung wirkt dabei nicht volumengebend im klassischen Sinne, sondern zielt primär auf die Verbesserung der Hautqualität und eine subtile Revitalisierung ab.
Teosyal® PureSense Redensity I kombiniert Aspekte der Skinbooster-Therapie mit mesotherapieähnlichen Effekten und eignet sich somit ideal zur ganzheitlichen Hautverjüngung. Der Zusatz von Lidocain erhöht den Behandlungskomfort und sorgt für eine in der Regel gut verträgliche, nahezu schmerzfreie Anwendung.
Anwendungsgebiete:
- Dekolleté
- Glabellafalten/Zornesfalten (Stirnfalten)
- Halsbereich
- Hände
- Kinnbereich
- Knitterfalte
- Krähenfüße
- Mentolabialfalte
- Marionettenfalte
- Nasolabialfalte
- Perioral Falten
- Stirnfalten
- Wangen
Hersteller: Teoxane
Produktlinie: Redensity®
Darreichungsform: Fertigspritze
Anwendung: nur von medizinischem Fachpersonal (Arzt oder Zahnarzt)
Inhalt: 1 Fertigspritzen à 3,0ml - 30G 1/2
Wirkstoffe: Hyaluronsäure 15 mg/ml 0,3 % Lidocain-Hydrochlorid
Hinweis: Eine Abgabe von Medizinprodukten, die nicht zur Anwendung durch Laien vorgesehen sind, darf nur an Ärzte, Heilpraktiker sowie Kosmetiker mit Heilpraktikerausbildung erfolgen, es sei denn, eine ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung wird vorgelegt (§ 3 Nummer 17 des Medizinproduktegesetzes).
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