

Restylane® Lidocaine 1x 1,0ml
65,95 €
Restylane® Lidocaine 1x1,0ml
ist ein moderner Dermalfiller auf Basis vernetzter Hyaluronsäure zur Behandlung leichter Falten und feiner Linien im Gesichtsbereich. Das Präparat des Herstellers Galderma eignet sich insbesondere zur sanften Korrektur oberflächlicher Falten und zur Verbesserung der Hautstruktur.
Typische Behandlungsareale sind unter anderem Krähenfüße, Nasolabialfalten sowie Bunny Lines. Durch die gezielte intradermale Injektion wird das Gewebe von innen heraus aufgepolstert, wodurch Falten sichtbar geglättet und die Gesichtskonturen harmonisiert werden. Gleichzeitig trägt die Hyaluronsäure zur Verbesserung des Feuchtigkeitsgehalts der Haut bei und unterstützt so ein frischeres, vitaleres Hautbild.
Die Wirkung setzt in der Regel unmittelbar nach der Behandlung ein und sorgt für ein glatteres, natürlich wirkendes Ergebnis ohne Verlust der Mimik. Neben der Faltenbehandlung kann Restylane® auch zur dezenten Volumenoptimierung und leichten Modellierung der Gesichtszüge eingesetzt werden.
Der Zusatz von Lidocain erhöht den Behandlungskomfort deutlich und macht die Injektion in der Regel gut verträglich und vergleichsweise schmerzarm. Die Ergebnisse wirken harmonisch und natürlich und tragen zu einem insgesamt verjüngten Erscheinungsbild der Haut bei.
Anwendungsgebiete:
- Bunny Lines
- Glabellafalten
- Knitterfalte
- Krähenfüße
- Lippen
- Mentolabialfalte
- Marionettenfalte
- Nasolabialfalte
- Periorale Falten
Hersteller: Galderma Laboratorium GmbH
Produktlinie: Restylane®
Darreichungsform: Fertigspritze
Anwendung: nur von medizinischem Fachpersonal (Arzt oder Zahnarzt)
Inhalt: 1 Fertigspritze à 1,0ml, 2 Kanülen 29 G 1/2
Wirkstoffe: Hyaluronsäure 20mg/ml 0,3 % Lidocain-Hydrochlorid
Hinweis: Eine Abgabe von Medizinprodukten, die nicht zur Anwendung durch Laien vorgesehen sind, darf nur an Ärzte, Heilpraktiker sowie Kosmetiker mit Heilpraktikerausbildung erfolgen, es sei denn, eine ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung wird vorgelegt (§ 3 Nummer 17 des Medizinproduktegesetzes).
Anzahl


















